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Standverteilung zur 27. Cronenberger Werkzeugkiste

  • Lageplan inkl. Standnummern (Stand xx.xx.2024) 
  • Vordruck für Standnummer

Merkblätter für Standbetreiber

  • Allergenkennzeichnung 1 
  • Allergenkennzeichnung 2 
  • Lebensmittelhygiene 1 
  • Lebensmittelhygiene 2 
  • Trinkwasserversorgung 
  • Anforderungen der Feuerwehr an Veranstaltungen 
  • Anforderungen der Feuerwehr an Gasanlagen 
  • Jugendschutzgesetz 1
  • Jugendschutzgesetz 2 

Vermeidung von Abfällen

Bitte beachten Sie die Vorgaben aus der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Wuppertal

§ 3 Vermeidung von Abfällen 

(3) Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen dürfen Speisen und Getränke, die zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle bestimmt sind, nur in pfandpflichtigen, wiederverwendbaren oder mitverzehrbaren Verpackungen und Behältnissen (einschließlich Geschirr und Bestecke) ausgegeben werden. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Genehmigung im Einzelfall. Einzelheiten (z. B. abfallwirtschaftliche Auflagen) werden in der Genehmigung für die Veranstaltung festgelegt.

(4) Die Stadt wirkt auf Organisatorinnen und Organisatoren öffentlicher Veranstaltungen auf Privatgrund ein, um die Ausgabe von Speisen und Getränken in Mehrwegbehältnissen zu erreichen.